Seit 2021 ist es für Erzeuger und Verbraucher möglich, Strom und Wärme gemeinsam zu nutzen, zu erzeugen und zu speichern.

Der größte Nutzen durch eine PV-Anlage entsteht durch den selbsterzeugten Strom, der direkt vor Ort verbraucht wird. Da der Sonnenstrom nicht immer dann erzeugt wird, wenn man ihn auch verbrauchen kann, wird ein Teil davon in das öffentliche Netz eingespeist.
Mit einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) ist es möglich, diesen überschüssigen Strom in Echtzeit den Mitgliedern der EEG kostengünstig zur Verfügung zu stellen. Was gerade nicht verbraucht wird, nimmt ein Nachbarhaushalt oder der Betrieb nebenan dankend an. Frischer Ökostrom von nebenan, was gibt es Besseres!

Der Preis je Kilowattstunde kann hier gemeinsam vereinbart werden, wodurch der Erzeuger einen höheren Preis für den erzeugten Strom erzielen kann als durch eine Einspeisung ins öffentliche Netz. Die VerbraucherInnen profitieren jedenfalls durch die reduzierten Netzkosten für den bezogenen Sonnenstrom. Je näher die Erzeuger und Verbraucher im Netz beisammen liegen, desto größer auch die mögliche Ersparnis durch reduzierte Netzkosten.

Vorteile einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft

  • Günstigere Stromkosten für den Strom aus der Gemeinschaft
  • Reduzierte Netzkosten für den Strom aus der Gemeinschaft
  • Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags
  • Preisstabilere Stromkosten für den Strom aus der Gemeinschaft
  • Bezug von erneuerbaren Strom und Steigerung der Selbstversorgung
  • Lokale Erzeugung reduziert weite Transportstrecken
  • sozialgemeinschaftliche Zusammenhalt gestärkt
  • Forcierung der Sektorkopplung – Strom wird auch für Wärme und Mobilität genutzt

Wer kann teilnehmen?

Eine Teilnahme an einer EEG ist für Privatpersonen, Gemeinden, Behörden sowie Klein- und Mittel-Unternehmen möglich. Die Bildung von EEGs ist nur im „Nahebereich“ des Stromnetzes möglich – je näher Erzeugungsanlagen und VerbraucherInnen beisammen liegen, desto größer die mögliche Ersparnis.

Lokale EEGs sind innerhalb des Niederspannungsnetzes (Netzebenen 6 und 7) miteinander verbunden. Von einer regionalen EEG spricht man, wenn Netzebene 4 oder 5 (Umspannwerk) verwendet werden.

Die Gemeinnützigkeit muss für den Betrieb einer EEG im Vordergrund stehen, entweder der soziale oder der ökologische Nutzen muss gegeben sein.