Werde Mitglied und unterstütze damit die Verbreitung von Photovoltaik in Währing!

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT BEI DER
SOLARINITIATIVE WÄHRING

Vereinszweck der Solarinitiative Währing (lt. § 2 Vereinsstatut)

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt alle Interessierten im Raum des Tätigkeitsbereichs des Vereins zu informieren und zu beraten hinsichtlich 1. Bezug von Ökostrom, 2. Errichtung und Betreibung einer eigenen Photovoltaik-Anlage, 3. gemeinsamer Vermarktung von Ökostrom (Bildung von Energiegemeinschaften). Weiters bezweckt der Verein, als Schnittstelle zwischen HauseigentümerInnen, Mit-EigentümerInnengemeinschaften, Hausverwaltungen, Netzbetreibern und möglichen Investoren zu fungieren.

Beratungsleistungen der Solarinitiative Währing sind stets kostenlos und nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden.

Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder (laut § 7 Vereinsstatut)


  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die im Verein gesammelten und verfügbaren Informationen nutzen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
  2. Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
  3. Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
  4. Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
  5. Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden.
  6. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

Vereinsstatuten der Solarinitiative Währing als PDF (172Kb)

Ja, ich unterstütze den oben genannten Vereinszweck und bewerbe mich hiermit um die Mitgliedschaft im Verein „Solarinitiative Währing“:

Bitte Anrede (Hr./Fr.) eingeben.
Bitte geben Sie ihren Vornamen (oder - für Firmen) ein.
Geben Sie bitte Ihren Zunamen oder Firmennamen ein.
Bitte geben Sie eine e-Mail Adresse an.
Bitte geben Sie die Postleitzahl ein.
Bitte geben Sie den Ort ein.
Bitte geben Sie ihre Adresse ein.
Mitgliedskategorie
Jahresbeitrag € 20,-